Umweltgutachten zur Reaktivierung Höllentalbahn

13.07.2021
Vorstellung des Umweltgutachtens zur Reaktivierung Höllentalbahn

Medienlinks:

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/ost-thueringen/saale-orla/blankenstein-hoellentalbahn-tunnel-100.html

https://www.frankenpost.de/inhalt.gutachten-zur-reaktivierung-hohe-huerden-fuer-die-hoellentalbahn.1156ba27-e1a7-49ca-8fee-ceaa63599981.html

https://www.br.de/nachrichten/bayern/reaktivierung-der-hoellentalbahn-koennte-in-bruessel-scheitern,Sd35CwF

https://www.zeit.de/news/2021-07/13/ernste-huerden-vor-reaktivierung-der-hoellentalbahn?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

https://www.otz.de/regionen/schleiz/gutachten-zur-hoellentalbahn-gegner-und-befuerworter-fuehlen-sich-bestaerkt-id232781105.html

https://www.frankenpost.de/inhalt.hoellentalbahn-einigkeit-in-thueringen-pro-und-kontra-in-bayern.cbb66a00-e9f6-463e-94a3-966e3d449e07.html

Kommentar HOELLENNETZ:
HOELLENNETZ e.V. fördert den Lückenschluss der fränkischen Höllentalbahn Blankenstein-Marxgrün für den Schienenpersonennahverkehr, den Tourismus- und Güterverkehr seit Vereinsgründung 2005.

Grundlage dafür war und ist die vorhandene Widmung der bestehenden Eisenbahnstrecke, wie auch der Umstand, dass der Naturschutz im Höllental ein ganz besonderes Augenmerk verdient hat.

Der sensiblen Naturschutzthematik folgend beauftragte der Freistaat Thüringen eine Machbarkeitsstudie zur Klärung, ob ein positives Umweltverträglichkeitsprüfungsergebnis möglich sei.
Diese Studie liegt nun vor und hat zum Fazit, dass unter Auflagen, Ausgleichsmaßnahmen und verschiedenen Verfahrensschritten derzeit keine Versagensgründe für den Bau und Betrieb der Höllentalbahn im Naturschutz- und FFH-Gebiet Höllental vorliegen. Die letztendlich weitere Detailplanung muss im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt werden.

Aufgrund dieser wissenschaftlichen Grundlage kann nun festgestellt werden, dass die bislang durch Bahngegner verwendete voreilige Argumentationen: die Höllentalbahn zerstöre das komplette Naturschutzgebiet Höllental falsch ist.

Die Mitteilung der DB AG, die Höllentalbahn in einem ersten Paket von Reaktivierungsprojekten anzuschieben kommt zum richtigen Zeitpunkt und kann ein Baustein zur Verkehrswende und zur Überwindung der deutschen Teilung sein.

Wir wünschen uns fortan einen gemeinsamen konstruktiven Planungs- und Diskussionsprozess zusammen mit dem Landkreis Hof, den Kommunen mit deren Bürgern, den regionalen Verbänden und den entsprechenden Planungsgremien der DB AG.

6 Gedanken zu „Umweltgutachten zur Reaktivierung Höllentalbahn“

  1. Ich frage mich in wie weit die Bahn einbezogen wurde, als ihre Grundstücke und gewidmeten Verkehrswege zu Naturschutz- bzw. Natura 2000 Gebieten erklärt wurden. Gab es hierzu Anfragen an die Flächeneigentümer, oder wurde es einfach über deren Köpfe hinweg entschieden, oder wurde das Widerspruchsrecht evtl. von Seiten der Bahn verstreichen lassen, ohne sich dazu zu äußern?!

    1. Hallo
      Auf unsere Nachfrage hat das EBA mittgeteilt, dass keinerlei Einbindung/Beteiligung des Grundstückseigentümers (Bund) stattgefunden hat. Einen solchen Vorgang hat es nach Insiderinformationen bundesweit bislang noch nicht gegeben !
      Aber so läuft das halt in CSU Bayern in Verquickung mit den ehemaligen CSU Bundesverkehrsministern 🙁

  2. Vielleicht sollte man an diesem Punkt mal weiter nachhaken. Schließlich gelten auch in Bayern Gesetze. Und bei anderen(in Betrieb befindlichen) Bahnstrecke sind die Bereiche der Strecke nämlich aus dem Schutzgebiet ausgegrenzt, siehe Pegnitztal zwischen Ranna und Pegnitz, oder auch im Elstertal zwischen Plauen und Greiz. Oder selbst im Höllental ist ja der Bereich des Wasserwerks kein Schutzgebiet.

    1. Hallo
      Ja, da bin ich ganz bei Ihnen. Akteur dabei muss aber Thüringen sein, da es im Grunde nun darum geht die Unrechtmässigkeit des FFH Managementplanes (höhere Naturschutzbehörde Reg. v. Oberfranken) aus 2016/2017 mit der Überkartierung der Bahnflächen darzustellen.
      Auch muss dem Nürnberger Büro ANUVA vorgehalten werden, die erhaltenen Grundlagen (FFH MP) vor Erstellung des Gutachtens nicht überprüft zu haben.
      Die Grundlagenüberprüfung gehört für jeden Planer bereits in der LP1 zum Aufgabenumfang an erster Stelle.
      Siehe dazu:
      Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI)
      Anlage 5 (zu § 24 Absatz 2)
      Grundleistungen im Leistungsbild Grünordnungsplan
      (Fundstelle: BGBl. I 2013, 2327)
      Das Leistungsbild Grünordnungsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:
      1. Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs
      a)Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen

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